Rechtsprechung
BGH, 27.11.1956 - I ZR 78/55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,4489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55
Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 27.11.1956 - I ZR 78/55
Wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 30. Mai 1956 - I ZR 43/55 - (BGHZ 21, 8 [10-12]; GRUR 1956, 409 [410]) ausgeführt hat, kann ein Patentinhaber, der gegenüber einer Nichtigkeitsklage erklärt hat, nur einen beschränkten Inhalt seines Patents verteidigen zu wollen, mit dieser Erklärung eine Beschränkung des Prozeßstoffes auf diesen Umfang erzielen, ohne zuvor das in § 36 a PatG vorgesehene förmliche Beschränkungsverfahren durchführen zu müssen.
- BGH, 22.03.1957 - I ZR 174/55
Rechtsmittel
Im Hinblick auf die der Beklagten auch im Nichtigkeitsverfahren offenstehende Möglichkeit, die Begrenzung des Prozeßstoffes und des Verfahrens in sachlicher Hinsicht auf einen beschränkten Inhalt des Patents rechtswirksam vorzunehmen (BGHZ 21, 8 [10-12]; Urteil vom 27. November 1956 - I ZR 78/55) bedarf es in erster Linie einer Prüfung, ob dieser Erfindungsgedanke eine zulässige Beschränkung des Streitpatents darstellt.